Arbeitsschutz und berufsgenossenschaftliche Regelungen

Das Arbeitsschutzrecht umfasst auch und gerade die Problematik der Lärmbelastung von Bauausführenden. Neben der allgemeinen gesetzlichen Schutzvorgabe in Form einer Unterweisungs- und Belehrungspflicht gem. § 12 Abs.1 ArbSchG, stellt insbesondere die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) die maßgebliche Regelung auch für die Beurteilung der Handhabung des Baulärms in Bezug auf die Bauausführenden - insbesondere Bauarbeiter und Bauhandwerker - im Arbeitsverhältnis dar.
Die für Bauarbeiten zuständige Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat eine Reihe von den Lärmschutz der am Bau Beschäftigten konkretisierenden bzw. erläuternden Informations- bzw. BG-Regelungen herausgebracht.
Gesetze, Regelwerke und Informationen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Baulärm sind im Kapitel 8, Pkt. 8.4 des Merkblatts zusammengestellt.

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